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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Unsere Lieferungen, Leistungen, Angebote und sonstige rechtsgeschäftlichen Handlungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.

2. Angebot und Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Die Annahme kann auch durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden. Bestellt ein Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden. Sofern ein Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung oder die Lieferverzögerung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

3. Lieferung

Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden, bedürfen der Schriftform. Alle Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund häherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung/Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung etc.) sind auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen von uns nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Besteller nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Lieferverpflichtung frei, so kann der Besteller hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben oder uns in Verzug befinden, steht dem Besteller ein Anspruch auf Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt höchstens jedoch bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferung und/oder Leistung zu. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sein denn, er Verzug beruht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Wir sind zu Teillieferungen u. -leistungen jederzeit berechtigt. Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, wenn wir im Sinne der Ziffer 9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine angemessene Sicherheit oder Vorauszahlung angefordert haben und diese nicht rechtzeitig geleistet wurde. In diesem Fall befinden wir uns nicht in Lieferverzug.

4. Fernabsatzgesetz mit Widerrufsrecht

Der Verbraucher hat das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Eingang der Ware zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Ware gegenüber dem Verkäufer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zu Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Widerrufsrechts bei einem Bestellwert bis zu EUR 40,00 der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert von über EUR 40,00 hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen. Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu fährt, dass die Ware nicht mehr als "neu" verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen

5. GefahrĂĽbergang

Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe auf den Besteller über, bei Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an die den Transport ausführenden Personen oder Anstalten. Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer in Verzug der Annahme ist.

6. Gewährleistung

Für Mängel, die dem Besteller bereits bei Vertragsschluss bekannt waren, wird keine Gewährleistung übernommen. Unternehmer müssen offensichtliche Mängel uns unverzüglich anzeigen, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes. Ebenso sind Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb der Wochenfrist nicht entdeckt werden können, unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich mitteilen. Andernfalls ist die Geltendmachung eines Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache. Ist der Besteller, der einen Gewährleistungsanspruch geltend macht, Unternehmer, erfolgt nach unserer Wahl entweder eine Nachbesserung oder Neulieferung. Ist der Besteller, der einen Gewährleistungsanspruch geltend macht, Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Fährt auch eine zweimalige Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht zur Mängelbeseitigung, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei geringfügigen Mängeln steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat. Ist der Kunde Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentlichen Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

7. Haftungsbeschränkungen

Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen gegenüber Verbrauchern beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Das gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns der Vorwurf der Arglist trifft.

8. Eigentumsvorbehalt

Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, vor. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und/oder Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Ferner ist der Kunde verpflichtet, bei einem Zugriff Dritter diese auf unser Eigentum hinzuweisen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohn- oder Unternehmenssitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung der vorstehenden Pflichten, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Verpfändungen oder sonstige Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Der Kunde verpflichtet sich, die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die hierzu erforderlichen Unterlagen auszuhändigen. Eine Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns, ohne dass uns hierdurch Verpflichtungen erwachsen. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist. Der Kunde verwahrt unser Miteigentum unentgeltlich.

9. Zahlung

Die vereinbarten Preise/Vergütung verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, die gesondert in der Rechnung ausgewiesen wird. Grundsätzlich erfolgt die Lieferung aufgrund der mit dem Besteller besonders vereinbarten Zahlungsbedingungen. Wir behalten uns jedoch vor, per Nachnahme zu beliefern. Das Tilgungsbestimmungsrecht gemäß § 366 BGB steht uns zu, so dass anders lautende Bestimmungen durch den Schuldner unwirksam sind. Über die von uns durchgeführte Art der Verrechnung werden wir den Kunden informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. Gerät der Besteller in Verzug, sind wir gegenüber Unternehmern berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Verzugszinsen sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Unternehmer eine geringere Belastung nachweist. Verbraucher haben während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Wenn uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen, insbesondere ein Scheck nicht eingelöst wird oder die Zahlungen eingestellt werden, oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen, sind wir berechtigt, die Restschuld aus der gesamten Geschäftsverbindung unverzüglich und fristlos fällig zu stellen, auch wenn wir Schecks entgegengenommen haben. Wir sind in diesem Fall außerdem berechtigt, im Falle von ausstehenden Lieferungen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Der Besteller ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind oder schriftlich von uns anerkannt wurden.

10. Salvatorische Klausel

Sollten gegenwärtige oder zukünftige Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass dieser Vertrag eine Lücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder gewollt hätten, sofern sie bei Abschluss des Vertrages den betreffenden Punkt bedacht hätten.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle unmittelbaren und mittelbaren Streitigkeiten aus diesem Vertrag Gelnhausen. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Schulungen

Vertragsgegenstand und Leistungsverpflichtungen

  1. Gegenstand des Vertrages ist die Organisation und Durchführung von Trainingsräumen
  2. Die Angebote sind freibleibend. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen wird allein durch die Auftragsbestätigung festgelegt. Die Anmeldung zu einem Training ist nur schriftlich, auch per Telefax, möglich und findet in der Reihenfolge des Eingangs Berücksichtigung.
  3. Frank Kempel ist berechtigt, mit zu erbringenden Leistungen Dritte zu beauftragen. Er ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dieses möglich ist.

Verpflichtungen des Kunden

  1. Die Vergütung ist vor Trainingsbeginn mit der Zustellung der Rechnung fällig und durch Überweisung auf das Konto von Frank Kempel zu zahlen oder in bar vor Trainingsbeginn zu entrichten.
  2. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, hat er Verzugszinsen zu entrichten. Verzugszinsen werden mit 5 % über dem aktuellen Basiszinssatz nach § 247 BGB berechnet (zzgl. jeweils gültiger Mehrwertsteuer). Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn Frank Kempel eine eigene Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Kunde eine geringere Belastung nachweist. Ferner bleibt Frank Kempel die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten.
  3. Die Aufrechnung ist nur mit von Frank Kempel unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Hauptforderung zulässig.
  4. Ein Leistungsverweigerungsrecht des Kunden bezĂĽglich der VergĂĽtung ist ausgeschlossen.

VergĂĽtung

  1. Die VergĂĽtung richtet sich nach der jeweils gĂĽltigen Preisliste zuzĂĽglich der gĂĽltigen Mehrwertsteuer. Reise- und Hotelkosten des Referenten fĂĽr im Hause des Kunden durchgefĂĽhrte Firmentrainings sind nicht im Preis enthalten und werden separat berechnet.
  2. Eine Rabattgewährung bei der Anmeldung mehrerer Teilnehmer ist nur nach vorheriger Absprache mit Frank Kempel möglich, wenn sie von einer anmeldenden Person/Stelle erfolgt und eine Sammelrechnung erstellt wird. Die Treuerabatte gelten nur für die Trainings, die in der Termin- und Preisliste von Frank Kempel ausgeschrieben sind. Individuelle sowie In-house-Trainings sind von dieser Rabattgewährung ausgeschlossen.

Garantien

  1. Bei Nichtgefallen eines Trainings gewährt Frank Kempel eine Neuauswahl eines Kurses aus dem Programm, sofern dieses Frank Kempel am ersten Trainingstag bis spätestens Ende der 2. Unterrichtseinheit mitgeteilt wird. Ein Anspruch auf Rückerstattung von eventuellen Fahrtkosten, Hotelkosten oder sonstigen entstandenen Kosten besteht in diesem Falle nicht, sofern Frank Kempel diesen Umstand nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt hat.
  2. Individuelle Trainings oder Inhouse-Trainings sind von einer KostenrĂĽckerstattung gem. vorstehender Ziff. 1 ausgeschlossen.

Stornierung

  1. Die Stornierung durch den Kunden bedarf der Schriftform. Geht die Erklärung bis zu 2 Wochen vor Trainingsbeginn Frank Kempel zu, erfolgt sie gebührenfrei.
  2. Bei wirksamer Stornierungserklärung, die weniger als zwei, jedoch spätestens bis eine Woche vor Trainingsbeginn Frank Kempel zugeht, wird eine Stornogebühr in Höhevon 50 % der Vergütung erhoben. Bei jeder anderen wirksamen Stornierungserklärung ist die volle Vergütung zu zahlen.
  3. In den Fällen der Absätze 2 und 3 besteht nach vorheriger Absprache die Möglichkeit, einen Ersatzteilnehmer oder einen erkrankten Teilnehmer kostenfrei auf ein darauffolgendes Training gleichen Themas umzubuchen. Bei einer erneuten Stornierung ist dann jedoch die volle Vergütung zu zahlen. Dem Kunden ist für die Fälle, in welchem eine Stornogebühr anfällt, der Nachweis gestattet, dass ein Schaden gar nicht oder wesentlich geringer entstanden ist.
  4. Für den Fall, dass die Stornierung auf Gründen beruht, welche nicht von dem Kunden zu vertreten sind, entfällt eine Stornogebühr. Dieser Umstand ist vom Kunden nachzuweisen.

RĂĽcktritts- und Ă„nderungsvorbehalt

  1. Frank Kempel ist berechtigt, sich vom Vertrag zu lösen, falls bei offenen Trainings die Mindestteilnehmerzahl von 3 Personen nicht erreicht wird, der Referent unvorhergesehen zum Trainingstermin arbeitsunfähig erkrankt ist und ein Ersatzreferent nicht mehr organisiert werden kann oder ein unvorhergesehenes Leistungshindernis vorliegt, sofern dieses nicht durch zumutbare Aufwendungen Überwunden werden kann und Frank Kempel das Hindernis nicht zu vertreten hat.
  2. Im Falle des Absatzes 1 wird Frank Kempel den Kunden unverzĂĽglich ĂĽber die NichtverfĂĽgbarkeit des Trainings informieren und dem Kunden unverzĂĽglich die VergĂĽtung erstatten.
  3. Frank Kempel ist berechtigt, den Trainingsinhalt und -aufbau dem Stand der Entwicklung anzupassen.
  4. Individuelle Trainings oder Inhouse-Trainings werden auch beim Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl zu den vereinbarten Kosten durchgefĂĽhrt.

Zertifikat

  1. Für die Teilnahme an allen zu einem Kurs gehörenden Trainingstagen erhält jeder der Teilnehmer ein Zertifikat.
  2. Zertifikate werden nicht fĂĽr individuelle Trainings oder Inhouse-Trainings ausgestellt.

Haftung

  1. Die Haftung von Frank Kempel, seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen werden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
  2. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet Frank Kempel, auch für seine gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten, unbeschränkt für Vorsatz und Fahrlässigkeit. Frank Kempel haftet dem Kunden nur für solche Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
  3. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Frank Kempel ferner, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).

Geheimhaltungs- und Obhutspflichten

Der Kunde wird alle Informationen vertraulich behandeln, die ihm im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses zugänglich gemacht werden.

Urheberrechte

Alle Rechte für die ausgehändigten Trainingsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Frank Kempel oder dem Lizenzgeber ist nicht gestattet. Die im Rahmen des Trainings zur Verfügung gestellte Software darf weder ganz oder teilweise kopiert werden.

Schlussvorschriften

  1. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt für den Verzicht auf die Schriftformerfordernis. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages und/oder seiner Änderungen bzw. Ergänzungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen werden die Vertragspartner eine rechtswirksame Ersatzregelung treffen, die der unwirksamen Regelung wirtschaftlich möglichst nahe kommt.
  2. Gerichtsstand fĂĽr etwaige Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Gelnhausen.


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Sotzbacher StraĂźe 13
63633 Birstein-Unterreichenbach

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